FAQ Anhängerkupplungen

In den nachstehenden Punkten beantworten wir Ihnen Ihre Fragen rund um Anhängerkupplungen

Eine Anhängerkupplung wird benötigt, um eine sichere Verbindung zwischen Zugfahrzeug und Anhänger herzustellen. MVG produziert starre, abnehmbare und schwenkbare Anhängerkupplungen.
Woran erkennt man, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Anhängerkupplung nicht eingetragen werden muss?
  • Die Anhängerkupplung und das Kraftfahrzeug müssen über eine EU-Zulassung verfügen.
  • In der Montage- und Betriebsanleitung der Anhängerkupplung ist eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG und ECE Regelung Nr. 55 enthalten.

Sollte eine der beiden genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, ist auch weiterhin eine Anbauabnahme, über den ordnungsgemäßen Anbau, durch eine amtlich anerkannte Prüfstelle notwendig. In Nicht-EU-Ländern gelten diese Regeln nicht und die Anhängerkupplung sowie deren Einbau müssen bei den amtlichen Prüfstellen vermerkt werden. 

Müssen alle MVG-Anhängerkupplungen von einer amtlichen Prüfstelle abgenommen werden?

Nein. Die Anbauabnahme der Anhängerkupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG sowie der ECE Regelung Nr. 55 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr bei der MVG durchgeführt und entsprechend in der Montage- und Betriebsanleitung der Anhängerkupplung dokumentiert.
Damit entfallen das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle sowie das Eintragen der MVG-Anhängerkupplung in die Fahrzeugpapiere.

In Nicht-EU-Ländern ist eine Eintragung bei der amtlichen Prüfstelle erforderlich, da die oben genannten EU-Richtlinien dort nicht gelten. Die Eintragung kann in der Regel in diesen Ländern vor Ort durch die Fachwerkstätten abgewickelt werden. 

Wichtig:  Die Montage- und Betriebsanleitung der Anhängekupplung muss den Fahrzeugpapieren beigeordnet sein und mitgeführt werden.

Worauf beziehen sich die angegebenen Anhänge- und Stützlasten?
Die angegebenen Anhänge- und Stützlasten beziehen sich auf die Anhängerkupplung und können von den für das Fahrzeug freigegebenen Werten abweichen. Die vom Fahrzeughersteller für das Fahrzeug freigegebenen Werte sind den Fahrzeugpapieren bzw. der Bedienungsanweisung des Fahrzeuges zu entnehmen.

 

Für den Fahrbetrieb sind die Angaben des Fahrzeugherstellers bezüglich Anhängelast und Stützlast maßgebend, wobei die Werte der Anhängerkupplung nicht überschritten werden dürfen.

Darf eine beschädigte Anhängekupplung repariert werden?
Reparaturen und Veränderungen jeglicher Art an der Anhängerkupplung sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Genehmigung. Unfallbeschädigte oder beeinträchtigte Anhängekupplungen sind aus Produkthaftungsgründen komplett zu ersetzen.
Was ist im Lieferumfang der Anhängerkupplung enthalten?
Im MVG Lieferumfang sind alle erforderlichen Anbauteile, sämtliches Befestigungs-material, ggf. Schutzkappe/Schutzstopfen sowie eine detaillierte Montage- und Betriebs-anleitung für eine ordnungsgemäße Montage der Anhängerkupplung enthalten.
Woher erfahre ich das zulässige Gesamtgewicht des Zuges?
  • Das Gesamtzuggewicht ist der zweite eingetragene Wert auf dem Typenschild des Kraftfahrzeuges.
  • Im Fahrzeugbrief /-schein kann (Bemerkungen) der Hinweis „ZUL.GES.-GEW.D. ZUGES MAX…..KG“ vermerkt sein. Hierdurch wird das maximal zulässige Gesamtgewicht des Zuges (Kombination Zugfahrzeug und Anhänger) definiert. Diese Beschränkung ist vom Fahrzeughalter / – führer zu beachten.
Montage und Montagezeiten der Anhängekupplung
Die angegebenen Montagezeiten sind unverbindliche Richtwerte in Minuten.
Diese Angaben können durch verschiedene Einflüsse, wie z.B. durch die Einbauerfahrung des Monteurs, den Ausstattungsgrad oder Erhaltungszustand des Fahrzeuges, von dem angegebenen Aufwand abweichen. Die angegebenen Montagezeiten beziehen sich ausschließlich auf den eigentlichen An- bzw. den Einbau des jeweiligen Produktes. Erforderliche Zusatzarbeiten, wie z.B. die Entfernung des Stoßfängers oder anderer Fahrzeugteile können von Fahrzeug zu Fahrzeug erheblich variieren und sind daher in der Zeitangabe nicht mit berücksichtigt. Vor Beginn der Montage sind auf jeden Fall die Hinweise des Fahrzeugherstellers zum Thema Anhängerbetrieb in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu beachten.

 

Anhängerkupplungen und Elektrosätze sind Sicherheitsteile und sollten nur von qualifiziertem Fachpersonal eingebaut werden!

Wie wird das zulässige Gesamtgewicht des Zuges ermittelt?
Zur Erläuterung dienen die folgenden allgemeinen Beispiele für ein Fahrzeug mit folgenden technischen Daten:

 

  • Zul. Gesamtgew. des Zuges: 2975 kg
  • Anhängelast gebremst: 1250 kg
  • Zul.Gesamtgewicht: 2025 kg
  • Max. Leergewicht des Zugfahrzeuges inkl. 75 kg für Fahrer: 1525 kg

 

Beispiel 1 – Anhängelast vollständig ausgenutzt

  • Zul. Gesamtgew. des Zuges: 2975 kgFAQ Anhängerkupplungen – MVG – Die Anhängerkupplung
  • Anhängelast gebremst: -1250 kg
  • Zul. Höchstgewicht des Zugfahrzeuges: 1725 kg
  • max. Leergewicht des Zugfahrzeuges inkl. 75 kg für Fahrer (Ziffer 14): -1525 kg
  • verbleibende Zuladung für Zugfahrzeug: 200 kg

*maximal 3 zusätzliche Personen zulässig

 

Beispiel 2 – Zugfahrzeug maximal beladen

  • Zul. Gesamtgew. des Zuges: 2975 kgFAQ Anhängerkupplungen – MVG – Die Anhängerkupplung
  • Zulässiges Gesamtgewicht: -2025 kg
  • Zul. Höchstgewicht des Anhängers: 950 kg

Zulässige Anhängelast von theoretisch 1250 kg darf nicht voll ausgenutzt werden.

 

Beispiel 3 – Zugfahrzeug und Anhänger maximal beladen

  • Zul. Ges.-Gewicht: 2025 kgFAQ Anhängerkupplungen – MVG – Die Anhängerkupplung
  • Anhängelast gebremst: +1250 kg
  • reales Gesamtgewicht des Zuges: 3275 kg
  • Zul. Gesamtgew. des Zuges -2975 kg
  • Überladung des Zuges: 300 kg

Dieser Beladungsfall ist nicht zulässig!

Wie wird der erforderliche D-Wert ermittelt?
Sie lässt sich mit untenstehender Formel* berechnen. Zur Erläuterung dient das folgende allgemeine Beispiel:

 

FAQ Anhängerkupplungen – MVG – Die Anhängerkupplung

  • Zul. Gesamtgewicht: 2025 kg
  • Anhängelast gebremst: 1250 kg
  • erf. D-Wert der KmH: 7,582 kN

*Legende:
D = D-Wert der Anhängerkupplung kN
T = Gesamtmasse des Zugfahrzeuges kg
R = Gesamtmasse des Anhängers kg
g = Erdbeschleunigung (9,81) m/s2

Kann die Anhängelast für mein Fahrzeug erhöht werden?
Eine Erhöhung der Anhängelast kann in der Regel nur der Fahrzeughersteller bzw. der Fahrzeugimporteur genehmigen. Da die Fahrzeuge durch verschiedene Dauerschwing- und Fahrversuche auf ihre Belastung geprüft und entsprechend genehmigt sind, wird eine nachträgliche Erhöhung der Anhängelast für das Fahrzeug durch den Fahrzeughersteller bzw. den Fahrzeugimporteur erfahrungsgemäß nicht erteilt. Nachträgliche Auflastungen von Fahrzeugen zwecks Erhöhung der Anhängelast werden allerdings von hierauf spezialisierten Unternehmen angeboten.
Wie lässt sich die maximal/minimal zulässige Anhängelast einer Anhängerkupplung ermitteln?
Beispiel 1 – Anhänger bei minimal beladenem Fahrzeug

 

FAQ Anhängerkupplungen – MVG – Die Anhängerkupplung

  • Max. Leergewicht des Zugfahrzeuges inkl. 75 kg für Fahrer: 1525 kg
  • D-Wert der verwendeten KmH: 9,1 kN
  • Max. zulässige Anhängelast der KmH: 2368 kg
  • Zul. Gesamtgew. des Zuges 2975 kg
  • Max. Leergewicht des Fahrzeuges inkl.75 kg für Fahrer: -1525 kg
  • Zulässiges Höchstgew. des Anhängers: 1450 kg
  • Anhängelast gebremst: 1250 kg
  • Die zulässige Anhängelast des Fahrzeugs von 1250 kg ist bei diesem Beispiel der niedrigste Grenzwert und darf nicht überschritten werden.

*Legende:
D = D-Wert der Anhängerkupplung [kN]
T = Gesamtmasse des Zugfahrzeuges [kg]
R = Gesamtmasse des Anhängers [kg]
g = Erdbeschleunigung (9,81) [m/s2]

 

Beispiel 2 – Anhänger bei maximal beladenem Fahrzeug:

  • Zul. Gesamtgewicht: 2025 kg
  • D-Wert der verwendeten KmH: 9,1 kN
  • Max. zulässige Anhängelast der KmH: 1711 kg
  • Zul. Gesamtgew. des Zuges 2975 kg
  • Zul. Gesamtgew.: -2025 kg
  • Zulässiges Höchstgew. des Anhängers: 950 kg
  • Anhängelast gebremst: 1250 kg
  • Das zulässige Höchstgewicht des Anhängers von 950 kg ist in diesem Beispiel der niedrigste Grenzwert und darf nicht überschritten werden.

*Legende:
D = D-Wert der Anhängerkupplung [kN]
T = Gesamtmasse des Zugfahrzeuges [kg]
R = Gesamtmasse des Anhängers [kg]
g = Erdbeschleunigung (9,81) [m/s2]

Kann die Anhängekupplung an höher-/tiefergelegte Fahrzeuge montiert werden?
 

Grundsätzlich JA, es sind nur einige Dinge zu beachten, da die MVG ausschließlich Anhängekupplungen für Serienfahrzeuge mit EU-Genehmigung entwickelt und produziert.

Bei tiefergelegten Fahrzeugen gilt:
Die in der Richtlinie 94/20/EG, Anhang VII, Abbildung 30 und der ECE-Regelung Nr.55, Anhang 7, Abbildung 25a/25b vorgeschriebenen Freiräume müssen nach wie vor gewährleistet sein.
Die Kugelhöhe bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges und maximal zulässiger Achslast hinten muss zwischen 350mm und 420mm vom Boden bis Kugelmitte liegen.

Bei höhergelegten Fahrzeugen gilt:
Eine Änderung der Serien-Anhängerkupplung ist aus Gründen der EG/ECE-Genehmigung nicht möglich. Liegt die Kugelmitte der Anhängerkupplung bei dem entsprechenden Fahrzeug so hoch, dass eine einwandfreie Benutzung des Anhängers nicht gewährleistet ist, muss der Anhänger entsprechend den technischen Möglichkeiten (z.B. höhenverstellbare Deichsel) unter Einhaltung der technischen Vorschriften und Richtlinien angepasst werden.
Sollte eine Anpassung des Anhängers nicht möglich sein, kann die MVG-Anhängerkupplung nicht verwendet werden. Hier kann mitunter eine Anhängerkupplung aus dem Zubehörbereich für Offroad-Fahrzeuge weiterhelfen.

Was ist, wenn der Schlüssel für die abnehmbare MVG-Kugelstange verloren gegangen oder defekt ist?
Ersatzschlüssel für abnehmbare MVG-Kugelstangen können bei uns nachbestellt werden. Bitte, geben Sie bei Bestellung von

Schließzylinder FAQ

Ersatzschlüsseln immer die 3-stellige Schlüsselnummer sowie den MVG-Typ oder das MVG-System Ihrer Anhängerkupplung an. Die 3-stellige Schlüsselnummer finden Sie unmittelbar am Schließzylinder der abnehmbaren MVG-Kugelstange.

 

– Schlüsselnummern sollten vorsorglich immer in der Bedienungsanleitung der abnehmbaren MVG-Kugelstange notiert werden. –

Woran kann man erkennen, ob ein Pkw einen Anhänger ziehen darf?
FAQ Anhängerkupplungen – MVG – Die AnhängerkupplungVor dem Nachrüsten einer Anhängerkupplung gilt es dringend zu prüfen, ob ein Pkw überhaupt für den Anhängerbetrieb zugelassen ist. Dies ist auf dem Typenschild des Fahrzeuges zu erkennen. Ist dort in der zweiten Zeile der technisch zulässigen Gewichte ein Wert angegeben, so stellt dieser Wert das zulässige Gespanngewicht dar und gibt somit an, ob ein Anhänger gezogen werden darf und mit welchem Gewicht. Wo das Typenschild des Fahrzeuges angebracht ist, ist in der Bedienungsanleitung des Fahrzeuges nachzulesen.

Zusätzlich kann man auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (landläufig als Fahrzeugschein bekannt) wichtige Angaben für den Anhängerbetrieb finden. So geben die Werte O1 und O2 an, welche gebremste bzw. ungebremste Anhängelast technisch für das Fahrzeug zulässig ist. Wenn dort keine Werte angegeben sind, ist das Fahrzeug nicht für den Anhängerbetrieb zugelassen.

Aus welchem Werkstoff werden die MVG-Kugelstangen hergestellt?
Die Kugelstangen von MVG sind aus geschmiedetem Stahl (Werkstoff ST 52-3N [S355J2+N]).
Erlischt die Garantie des Fahrzeugs durch den nachträglichen Einbau einer Anhängerkupplung?
Nein. Die Garantie des Fahrzeugs wird nicht beeinträchtigt, wenn eine Anhängerkupplung nachgerüstet wird. Man sollte jedoch darauf achten, dass diese ordnungsgemäß montiert wird, wir empfehlen den Anbau von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

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